§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. (2) Die Vertragspartner der Genusslounge Fulda werden nachfolgend als „Kunde“ bezeichnet.
(3) Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
(4) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft. Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 10 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn können Sie die Personenzahl um maximal10% verringern, eine Erhöhung ist jederzeit möglich
(2) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch die Genusslounge Fulda zustande. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich diese Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Absprachen, gleich mit wem auch immer abgesprochen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der Genusslounge Fulda schriftlich bestätigt werden. Die Schriftformklausel ist unabdingbar und kann auch nicht mündlich im gegenseitigen Einvernehmen oder durch schlüssiges Verhalten aufgehoben werden. Im Zweifel sind das Angebot oder die Auftragsbestätigung der Genusslounge Fulda für den Vertragsinhalt maßgebend.
(3) Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Wege, wird die Genusslounge Fulda die Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Weitergehende Informationspflichten werden von uns ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Mit der Bestellung einer Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Leistung erwerben zu wollen.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentum und Rechte der Genusslounge Fulda
Die von der Genusslounge Fulda dem Kunden vorab überlassenen Muster, Proben oder Unterlagen sind geistiges Eigentum der Genusslounge Fulda. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sollte kein Vertrag zustande kommen, sind diese unverzüglich zurück zu geben.
§ 4 Vergütung
(1) Maßgebend sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung der Genusslounge Fulda genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Der angebotene Kaufpreis ist bindend (ggf. befristet) und beinhaltet den Nettowert, d.h. ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettogesamtwert zusätzlich berechnet.
(3) Wird ein Einzelpreis pro Teilnehmer für die Speisenbereitstellung vereinbart, so ist dieser für die Teilnehmerzahl kalkuliert. Die entsprechenden Leistungen der Genusslounge Fulda sind gemäß den vereinbarten Teilnehmerzahlen vorbereitet.
(4) Aufgrund der Vorbereitung, Kalkulation und Vereinbarungen ist es für die Vergütung unerheblich, ob die Leistungen abgenommen, d. h. die Teilnehmerzahl tatsächlich erreicht, wird.
(5) Bei der Erhöhung der Teilnehmerzahl innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen vor der Veranstaltung wird die Genusslounge Fulda auf der gleichen Preiskalkulation und demselben Einzelpreis wie im Angebot die Leistung erbringen. Andernfalls muss der Kunde mit der Genusslounge Fulda eine neue Vereinbarung treffen.
(6) Ist vereinbart, dass Getränke neben den Speisen geliefert werden sollen, wird die Genusslounge Fulda Einzelpreise für die Getränke mit dem Auftraggeber vereinbaren. Dabei werden die Getränke nach jeweiliger Gebindegröße, Kiste oder Flasche, abgerechnet. Angebrochene Flaschen, Kisten oder Kartons werden zum vollen Gebindepreis berechnet und die Ware beim Kunden belassen.
(7) Ist vereinbart, dass Servicepersonen eingesetzt werden sollen, wird die Genusslounge Fulda eine diesbezügliche Vergütung mit dem Kunden im Vertrag vereinbaren.
(8) Die Genusslounge Fulda ist zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn deren Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten sich um mehr als 5% erhöht haben.
(9) Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
§ 5 Verzug, Fälligkeit und Aufrechnung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 14 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
(2) Bei Zahlungsverzug ist die Genusslounge Fulda berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Die Genusslounge Fulda bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von EUR 5,00 erheben.
(4) Die Genusslounge Fulda ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
(5) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ebenso kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferung
(1) Die Ware wird zum Veranstaltungsort, der sich aus dem Vertrag ergibt, geliefert. Die Anlieferung erfolgt bis zum Bürgersteig. Eine zur Lieferung geeignete Straßenanbindung muss gewährleistet sein. (2) Bei Lieferungen von Waren an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Kunden.
(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(4) Die Genusslounge Fulda ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so steht uns eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
§ 7 Mängel und Gewährleistung
(1) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel sofort ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitraum der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
(5) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(6) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
(7) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Kunden durch Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
§ 8 Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung
(1) Der Kunde ist, sofern im Vertrag ausdrücklich vereinbart, bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Erklärt er den Rücktritt
1.1. früher als 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin, so ist dies kostenfrei;
1.2. zwischen 6 Wochen und 14 Tagen vor dem vereinbarten Termin, so ist die Genusslounge Fulda zur Berechnung von Stornierungskosten in Höhe von 80 % der Vertragssumme berechtigt, es sei denn, der Schaden von der Genusslounge Fulda ist geringer und der Kunde weist dies nach.
(2) Unbeschadet voranstehender Regelungen kann die Genusslounge Fulda Waren, Materialien und Personaldienstleistung, die speziell für die betroffene Veranstaltung angeschafft wurden und die Genusslounge Fulda nicht anderweitig einsetzten kann, dem Kunden in Rechnung stellen.
§ 9 Rücktritt durch die Genusslounge Fulda
(1) Die Genusslounge Fulda ist ebenfalls berechtigt, gemäß innerhalb der in § 8 vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den gebuchten Veranstaltungen vorliegen.
(2) Ferner ist die Genusslounge Fulda berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein sachlicher Grund vorliegt.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
2.1. höhere Gewalt oder andere von der Genusslounge Fulda nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
2.2. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
2.3. die Genusslounge Fulda begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der Genusslounge Fulda in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich von der Genusslounge Fulda zuzurechnen ist;
2.4. ein Fall des § 5 Abs. 2 vorliegt;
2.5. die Genusslounge Fulda von Umständen Kenntnis erlangt,
(3) dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Genusslounge Fulda nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Genusslounge Fulda gefährdet erscheinen;
3.1. der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
3.2. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Der Genusslounge Fulda wird den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzten.
(5) Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz in den vorgenannten Fällen gem. Abs. 2 des Rücktritts.
§ 10 Austauschrecht
Die Genusslounge Fulda ist berechtigt, im Sortiment bzw. in der Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn Rohprodukte auf dem Markt vergriffen, oder nicht dem Qualitätsanspruch der Genusslounge Fulda entsprechen.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
(1) Die Genusslounge Fulda haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch die Genusslounge Fulda, einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Genusslounge Fulda wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
(2) Gegenüber Unternehmen haftet die Genusslounge Fulda bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ende der Veranstaltung. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 12 Probenahme durch die Lebensmittelüberwachung
Die bei einer Lebensmittelkontrolle hinterlassenen amtlich versiegelten Gegenproben sind der Genusslounge Fulda zur Verfügung zu stellen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
AGB´S Kochkurse Genusslounge Fulda
- Präambel
Die Kochschule Genusslounge Fulda führt Kochkurse sowie Kochevents für Privatpersonen und Gruppen durch. Die Kochkurse und Kochevents werden unter Anleitung durchgeführt. Die Kochkurse setzen sich überwiegend aus freien Teilnehmern zusammen, die sich einzeln oder in kleinen Gruppen zu einem bestimmten Kochkurs anmelden.
Die nachstehenden Bedingungen regeln die Einzelheiten der Buchung von
Kochkursen und Kochevents sowie Fragen der Durchführung und Haftung.
Anmeldung und Bezahlung
Bei der Anmeldung und Buchung ist zwischen von Firmen und Privatpersonen beauftragten Kochevents sowie der Teilnahme von Privatpersonen an Kochlehrgängen zu unterscheiden.
a) Buchung von Kochevents
Im Falle der Durchführung von Kochevents hat der Interessent Art, Umfang sowie spezielle Ausgestaltungswünsche der Kostbar konkret mitzuteilen. Die Mitteilung hat schriftlich zu erfolgen. Die Mitteilung via E-Mail genügt. Nach Eingang der Informationen wird die Genusslounge Fulda ein Angebot über Art und Kosten der gewünschten Veranstaltung unterbreiten. An das von der Genusslounge Fulda unterbreitete Angebot ist der Anbietende eine Kalenderwoche gebunden. Innerhalb dieser Frist muss das Angebot schriftlich angenommen werden. Nach Ablauf der Frist verfällt das Angebot. Eine andere Form als die Schriftform genügt nicht. Eventuell in dem Angebot vorgesehene Termine für die Durchführung des Events verlieren eine bindende Wirkung. Nimmt der Empfänger des Angebotes dieses innerhalb der Frist an, ist die Buchung der Veranstaltung und mit der vom Empfänger angemeldeten Teilnehmerzahl zu dem in der Buchung vorgesehenen Termin für beide Seiten verbindlich. Bei kurzfristiger Absage von einzelnen Teilnehmern kann eine anteilige Rückerstattung nicht erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Veranstaltung im Voraus zu bezahlen. Die Zahlung hat spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Wird für die Zahlung die Überweisung gewählt, hat die Zahlung unter Angabe der Rechnungsnummer sowie dem Termin der Veranstaltung auf das nachstehende Konto zu erfolgen:
Michael Kraus
Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG
BIC: GENODEF1GLU
IBAN: DE42 5306 2035 0005 7840 85
Ist die Einhaltung der oben genannten Zahlungsfristen wegen einer kurzfristigen Buchung nicht möglich, so hat die Zahlung spätestens am Tage der Veranstaltung zu erfolgen. Ist ein Zahlungseingang in der vorgezeichneten Frist nicht zu verzeichnen, hat die Genusslounge Fulda das Recht, von der Durchführung der Veranstaltung zurückzutreten oder den Termin an Dritte zu vergeben.
Bei Absage der gesamten Veranstaltung mehr als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornierungsgebühr von 150 Euro fällig. Bei Absage sieben bis vier Tage vor Veranstaltungstermin beträgt die Stornierungsgebühr 50 %, bei Absage innerhalb drei Tagen vor Veranstaltungstermin 100 % der vorher vereinbarten Summe.
Sollte aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse eine Auftragserfüllung seitens der Genusslounge Fulda unmöglich sein, werden wir uns um möglichen Ersatz bemühen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die geleistete Vorauszahlung erstattet. Darüber hinaus besteht kein weiterer Anspruch auf Ersatz.
b) Buchung von einzelnen Kochlehrgängen
Die Anmeldung zu den Kochkursen und Seminaren kann über das Buchungssystem unserer Homepage, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Die Teilnehmerzahl der Kurse ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Buchung oder Anmeldung verpflichtet zur Bezahlung des Kurses. Erfolgt die Anmeldung per Onlineformular, wird nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons ‚Senden‘ eine verbindliche Kursanmeldung, bzw. Gutscheinbestellung abgegeben.
Anschließend erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und die Rechnung. Der Kurs ist innerhalb von 10 Tagen per Überweisung zu bezahlen. Barzahlungen sprechen Sie bitte telefonisch mit uns ab
Die Kurse gelten erst mit Eingang des Kursbetrages auf unserem Konto als gebucht.
Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:
Michael Kraus
Raiffeisenbank im Fuldaer Land eG
BIC: GENODEF1GLU
IBAN: DE42 5306 2035 0005 7840 85
Ist ein Zahlungseingang in der vorgezeichneten Frist nicht zu verzeichnen, hat die Genusslounge Fulda das Recht, den reservierten Platz wieder frei zu geben.
Erfolgt die Buchung kurzfristig, mit der Folge, dass die Fristen nicht eingehalten werden können, hat die Zahlung spätestens am Tage des Kochlehrganges zu erfolgen.
Alle Kurse können auch von Vegetariern und Lebensmittelallergikern gebucht werden. Bitte besprechen Sie Ihre besonderen Bedürfnisse vor Ihrer Anmeldung telefonisch, mindestens eine Woche vor Stattfinden des Kurses mit uns. Nur so können wir Ihr Menü individuell abwandeln. Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten bitten wir ebenfalls vorab um telefonische Rücksprache, um Ihnen einen entspannten und genussreichen Abend ohne Einschränkungen bieten zu können.
3. Absage, Übertragbarkeit, Stornierung, Erstattung
Liebe Gäste, vor Ihrem Eintreffen bereiten viele Hände Ihren Event vor. Wir halten für Sie den Platz auf unserer Teilnehmerliste für den reservierten Kochkurs frei.
Eine Änderung Ihrer Pläne können wir nicht ausschließen. Wir möchten Sie aber bitten, uns Änderungen umgehend schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) mitzuteilen.
Haben Sie jedoch auch Verständnis dafür, dass wir bei einer nicht fristgerechten Stornierung eine Stornogebühr berechnen müssen.
Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Kursbeginn wird der Teilnehmerbetrag in voller Höhe erstattet.
Bei Stornierungen bis eine Woche vor Kursbeginn werden 50 % der Teilnehmergebühren erstattet.
Bei Stornierungen, die weniger als eine Woche vor dem Veranstaltungstag liegen, oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Sofern Zahlungen noch nicht erfolgt sind, muss der noch ausstehende Betrag bis zur Höhe der vereinbarten Stornogebühren noch gezahlt werden.
Die Buchungen von Kursen können, sofern diese bereits bezahlt sind, auf dritte Personen übertragen werden, sofern diese nicht bereits selbst den betreffenden Kurs gebucht haben.
Wir behalten uns vor wegen Krankheit, aus organisatorischen Gründen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl, die Veranstaltung bis 24 Stunden vor Kursbeginn abzusagen. Bei Absage der Veranstaltung unsererseits, kann stattdessen auf Wunsch entweder ein anderer Kurs belegt werden, vorausgesetzt, es sind noch Plätze frei, ein Ersatztermin gestellt werden oder die Teilnehmergebühr ohne Abzug erstattet werden. Bitte geben Sie uns daher im eigenen Interesse Ihre Telefonnummer bei der Buchung an.
4. Vorbehalt der Änderungen in der Speisenzubereitung
Änderungen sowohl bei den Kursleitern als auch der Menüfolge und den verwendeten Zutaten behalten wir uns vor. Da wir nur erstklassige Lebensmittel verwenden, werden wir bei Lieferengpässen auf gleichwertige Produkte ausweichen. Diese Änderungen berechtigen nicht, vom Kurs zurückzutreten oder die Kursgebühr zu mindern.
5. Dauer und Leistungsumfang
Die Genusslounge Fulda bietet Kochkurse für alle Interessengruppen an.
Nach der Begrüßung durch unser Team, folgt eine kurze Einführung zum Kursablauf, den Räumlichkeiten und den Geräten. Wir kochen dann gemeinsam in kleinen Gruppen unter Anleitung.
Zum Abschluss erhalten Sie die Rezepte des Kurses. Unsere Rezepte sind so zusammengestellt, dass sie auch ohne großen Aufwand im Alltag nachgekocht werden können.
Dauer und Teilnehmerzahlen der einzelnen Veranstaltungen können variieren. Im Allgemeinen beträgt die Dauer eines Kurses zwischen 4 und 5 Stunden.
Der Kursbeitrag umfasst alle Kosten für Lebensmittel, Rezepte, Anleitung.
6. Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren für die jeweiligen Kochkurse entnehmen Sie bitte dem Programmangebot. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, außer bei Firmen- und Privatveranstaltungen.
7. Gutscheine
Freie Gutscheine sind 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Gutscheine können telefonisch, schriftlich, per Email oder im Internet angefordert werden. Sie sind für alle Kurse einlösbar. Sollte der Gutscheinwert für den von Ihnen gewählten Kurs nicht ausreichen, bitten wir, den Restbetrag per Vorkasse bzw. durch Erteilung einer Einzugsermächtigung auszugleichen. Sollte der Gutscheinwert über dem Kurswert liegen, kann der Restbetrag auf einen weiteren Kurs angerechnet werden.
Eine Auszahlung des Differenzbetrages kann nicht erfolgen.
Die Anmeldung mit einem Gutschein ist ebenso verbindlich, wie eine normale Buchung. Für die Verbindlichkeit der Anmeldung gelten die obigen Ausführungen.
Die Käufer eines Gutscheines für einen fixen Kochkurs sind dazu angehalten, der Genusslounge Fulda über eine mögliche Verhinderung des Beschenkten zum geschenkten Kurs zu informieren. Dieses sollte zeitnah nach dem Schenken geschehen. Sollte dieses versäumt werden, gelten die normalen Bedingungen für Stornierung.
8. Hygiene
Bitte bedenken Sie, dass auch Sie als Kursteilnehmer Verantwortung in Sachen Hygiene tragen. Bei Kursbeginn und nach Toillettenbesuchen müssen die Hände gründlich gewaschen werden.
Personen mit offenen, eitrigen und entzündeten Wunden an Händen oder Unterarmen, sowie mit Fieber, Erbrechen oder Durchfall, dürfen nicht am Kochkurs teilnehmen. Sie erhalten einen Gutschein über die bezahlte Kursgebühr. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä. die ihn und andere Teilnehmer des Kurses gefährden könnten, vor Beginn des Kurses anzuzeigen.
9. Hausordnung und Haftung
Für falsche Interpretationen der Rezepte und deren Resultate wird keine Haftung übernommen.
Jeder Teilnehmer erhält leihweise eine Kochschürze. Aus hygienischen Gründen und um die Privatkleidung zu schützen, sollte diese Schürze getragen werden.
Die Teilnahme des Lehrgangsteilnehmers erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir haften nicht für Schäden an Kleidung, Verletzungen, Diebstahl, Unfälle (eigene oder durch Dritte verschuldet) oder allergischen Reaktionen, die aus der Teilnahme an einem Kochkurs erwachsen können. Der Kursteilnehmer haftet persönlich für die durch ihn beschädigten Einrichtungen und Gegenstände der Genusslounge Fulda.
Bucht ein Teilnehmer für andere Teilnehmer ( z. B. Komplettbuchung einer Firma, Geburtstagsfeier o.ä.), so haftet er für seine Gäste.
Wegen der Verwendung von Induktionskochplatten kann es zu Problemen mit Herzschrittmachern kommen. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass es kursbedingt zu nicht unerheblicher Wärmeentwicklung durch das Kochen der Speisen kommen kann.
10. Rechte am eigenen Bild
Die Genusslounge Fulda führt im Rahmen jedes Kurses Fotodokumentationen durch. Diese Fotos werden gespeichert. Hiermit erklären sich die Teilnehmer einverstanden. Teilweise werden die Fotos für Werbezwecke verwendet. Auch insoweit tritt jeder Teilnehmer seine Rechte am eigenen Bild an die Genusslounge Fulda ab, die diese Abtretung annimmt.
11. Datenschutz
Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur für eigene Zwecke verwendet.
12. Schlussbestimmungen
Alle Veröffentlichungen verlieren ihre Gültigkeit mit dem Erscheinen einer neuen Ausgabe. Änderungen aller Preise und Inhalte der Kurse bleiben vorbehalten. An den Rezepten sind alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Verbreitung sind nur mit Genehmigung von Kostbar zulässig.